Gemeinnutzige Spenden sind steuerbegunstigt. Dass Zuwendungen an Stiftungen (Spenden, Errichtungsbetrag) gegenuber Zuwendungen an andere gemeinnutzige Organisationen steuerlich privilegiert werden, war indes neu. In der Untersuchung wird analysiert, ob eine solche gesetzgeberische Entscheidung dem allgemeinen Gleichheitssatz entspricht. Das Leistungsfahigkeitsprinzip wird als Massstab fur das Gemeinnutzigkeitsrecht konkretisiert. Der anschliessende Rechtsformvergleich zeigt jedoch, dass mit Zuwendungen an Stiftungen kein hoherer Gemeinwohlbeitrag verbunden und somit eine...
Gemeinnutzige Spenden sind steuerbegunstigt. Dass Zuwendungen an Stiftungen (Spenden, Errichtungsbetrag) gegenuber Zuwendungen an andere gemeinnutzige...