Das Spannungsfeld von Informationsschutz nach dem Kapitalmarktrecht (Verbot der Weitergabe von Insiderinformationen nach 14 Abs. 1 Nr. 2, 38, 39 WpHG) und Informationsbedurfnis und Kommunikationsrechten der Arbeitnehmervertretung ist Gegenstand dieser Untersuchung. Aufgrund der umfassenden Unterrichtungspflichten der Unternehmen gegenuber Arbeitnehmervertretern in Aufsichtsrat und betrieblicher Interessenvertretung sind Konstellationen moglich, in denen sich die Unterrichtung auf unveroffentlichte kurserhebliche Umstande (Insiderinformationen) erstreckt, die noch nicht der Ad-hoc-Publizitat...
Das Spannungsfeld von Informationsschutz nach dem Kapitalmarktrecht (Verbot der Weitergabe von Insiderinformationen nach 14 Abs. 1 Nr. 2, 38, 39 WpHG)...