Im zivilrechtlichen wie im strafrechtlichen Bereich vollzieht sich eine Repersonalisierung und Resubjektivierung des Rechtskonflikts. Das deutsche Schadensersatzrecht richtet den Blick verstarkt auf den -Tater- und operiert unter Durchbrechung des Ausgleichsprinzips in den verschiedensten Bereichen mit ponal-vergeltenden und praventiven Wertungen bei Begrundung und Ausgestaltung von Schadensersatzanspruchen. Im Strafrecht wiederum ruckt zunehmend das -Opfer- in den Fokus und der Ausgleich zwischen Tater und Opfer wird immer starker als Zielsetzung definiert. Die Arbeit verknupft zum ersten...
Im zivilrechtlichen wie im strafrechtlichen Bereich vollzieht sich eine Repersonalisierung und Resubjektivierung des Rechtskonflikts. Das deutsche Sch...