Der EG-Vertrag nimmt Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse unter bestimmten Voraussetzungen von seinen Wettbewerbsvorschriften aus. Diesem gemeinschaftsrechtlichen Begriff entspricht auf mitgliedstaatlicher Ebene der Begriff der Daseinsvorsorge, den Ernst Forsthoff in seinen Schriften Die Verwaltung als Leistungstrager (1938) und Rechtsfragen der leistenden Verwaltung (1959) entwickelt hat. Forsthoff geht dabei von einem autoritaren Staats- und Verwaltungsverstandnis aus, das mit den Vorgaben des Grundgesetzes nicht zu vereinbaren ist. Gleichwohl besteht...
Der EG-Vertrag nimmt Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse unter bestimmten Voraussetzungen von seinen Wettbewerbsvorschriften a...