Das Verbot der mehrfachen Strafverfolgung ne bis in idem gehort zu den fundamentalen Prinzipien des Strafrechts. In den meisten Rechtsordnungen gilt dieses Verbot allerdings nur in dem jeweiligen Staat. Auch Artikel 103 III GG geht bisher nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht daruber hinaus. Innerhalb der Europaischen Union wird dieser Zustand der hohen Mobilitat der Bevolkerung langst nicht mehr gerecht. Die Artikel 54 ff. des Schengener Durchfuhrungsubereinkommens regeln deshalb den Fall mehrfacher Strafverfolgung in verschiedenen Mitgliedstaaten. Die Autorin...
Das Verbot der mehrfachen Strafverfolgung ne bis in idem gehort zu den fundamentalen Prinzipien des Strafrechts. In den meisten Rechtsordnungen...