Umstrukturierungen im Betrieb fuhren regelmassig zur Versetzung von Arbeitnehmern. Ist die Versetzung in den durch den Arbeitsvertrag gesetzten Grenzen nicht moglich, bedarf es einer Anderungskundigung. In betriebsverfassungsrechtlicher Hinsicht ist der Betriebsrat nicht nur zur Kundigung anzuhoren, sondern muss auch der Versetzung zustimmen. Spricht der Arbeitgeber die Anderungskundigung aus, ohne zuvor die Zustimmung zur Versetzung eingeholt zu haben, kommt es zum Konflikt der individualrechtlichen und der kollektivrechtlichen Ebene des Arbeitsverhaltnisses: Der Arbeitsvertrag ist im Wege...
Umstrukturierungen im Betrieb fuhren regelmassig zur Versetzung von Arbeitnehmern. Ist die Versetzung in den durch den Arbeitsvertrag gesetzten Grenze...