Die Untersuchung setzt sich mit dem Problem der vertraglichen bzw. ausserdeliktischen Dritthaftung auseinander. Es geht dabei in erster Linie um die seit langem diskutierte Frage, auf welcher Grundlage und unter welchen Voraussetzungen eine Haftung nach vertraglichen Grundsatzen moglich ist, wenn der Haftende gegenuber dem Geschadigten nicht vertraglich gebunden ist. Diese Frage hat vor dem Hintergrund des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes vom 26. November 2001 eine neue Brisanz erlangt. Denn mit den 280 Abs. 1, 241 Abs. 2 und 311 Abs. 3 BGB enthalt das Gesetz nunmehr eine Rechtsgrundlage,...
Die Untersuchung setzt sich mit dem Problem der vertraglichen bzw. ausserdeliktischen Dritthaftung auseinander. Es geht dabei in erster Linie um die s...