In 160 StVollzG ist die Mitverantwortung der Gefangenen normiert. Die Entwicklung nach der Aufklarungszeit ist Gegenstand dieser Arbeit. Das 19. Jahrhundert war gepragt durch die Einfuhrung eines militarischen Systems in den Gefangnissen. Saal- oder Fluralteste wurden fur Ordnungsaufgaben bestimmt und damit wurde ihnen Vertrauen eingeraumt. Erst in der Weimarer Republik fand -Das Stufensystem- seinen Weg in die Gesetzgebung und die Praxis. Hochmotivierte Jugendbewegte fuhrten in diesem System als Erzieher Mitwirkungsrechte ein. Im Dritten Reich wurde nur im Jugendstrafvollzug an dem...
In 160 StVollzG ist die Mitverantwortung der Gefangenen normiert. Die Entwicklung nach der Aufklarungszeit ist Gegenstand dieser Arbeit. Das 19. Jahrh...