Im Seerecht werden Versicherungswerte in der Regel mit einer Taxe vereinbart, so in der Seekaskoversicherung, aber auch in anderen Sparten des maritimen Handels. Der Autor uberpruft die Wirksamkeit der gangigen Taxenklauseln nach jetzigem und zukunftigem Versicherungsvertragsrecht. Folgende Streitfragen werden behandelt: Wann kann eine Taxe angefochten werden? Inwieweit hat der Versicherer die Moglichkeit die Taxe herab- bzw. heraufzusetzen? Gilt die Taxe bereits ab Abschluss des Versicherungsvertrages? Besteht nach altem bzw. neuem Recht ein Bereicherungsverbot? In einem Praxisteil wird...
Im Seerecht werden Versicherungswerte in der Regel mit einer Taxe vereinbart, so in der Seekaskoversicherung, aber auch in anderen Sparten des maritim...