Durch das UmwBerG wurden zahlreiche Informationsvorschriften erstmals normiert, erheblich ausgeweitet und einander angeglichen. Motive des Gesetzgebers waren die Vereinheitlichung samtlicher Rechtsvorschriften fur Verschmelzungen, die Vergleichbarkeit der Rechtsinstitute Unternehmensvertragsbegrundung und Verschmelzung sowie die Spiegelbildlichkeit der Rechtsinstitute Spaltung und Verschmelzung. Ob die 293a-293g Abs. 1, 2 S. 1, Abs. 3 AktG dabei rechtsform-, typ- und phasenneutral oder rechtsform-, typ- und phasenspezifisch anwendbar sind, ist Gegenstand dieser Untersuchung. Dabei wird...
Durch das UmwBerG wurden zahlreiche Informationsvorschriften erstmals normiert, erheblich ausgeweitet und einander angeglichen. Motive des Gesetzgeber...