Erweisen sich Investitionen oder Dispositionen sonstiger Art eines Vertragsteils im Nachhinein durch die Verletzung von (Leistungs)-Pflichten der anderen Seite als vergebens, stellt sich die Frage ihrer Ersatzfahigkeit. Bis zum Jahre 2002 war hier Richterrecht massgeblich. Erst die Schuldrechtsmodernisierung brachte mit 284 BGB eine gesetzliche Regelung. Die Studie analysiert, welche Auswirkungen sich hierdurch in der Fallpraxis sowie auf rechtstheoretischer Ebene ergeben. Gezeigt wird, wo nunmehr eine Ersatzpflicht besteht bzw. ausscheidet. Dabei analysiert die Verfasserin die...
Erweisen sich Investitionen oder Dispositionen sonstiger Art eines Vertragsteils im Nachhinein durch die Verletzung von (Leistungs)-Pflichten der ande...