Kreditinstitute erbringen nicht mehr alle zum Geschaftsbetrieb erforderlichen Tatigkeiten selbst, sondern beauftragen auch externe Dienstleister. Dieses Outsourcing betrifft auch Bereiche mit einer grossen Nahe zum eigentlichen Bankgeschaft oder einer grossen Bedeutung fur die ordnungsgemasse Organisation des Instituts, etwa Back-office-Tatigkeiten oder die IT. Gegenstand dieser Arbeit ist der gesellschaftsrechtliche und bankenaufsichtsrechtliche Rahmen fur solche Funktionsauslagerungen. Zunachst wird untersucht, welche Voraussetzungen das Aktienrecht fur derartige Massnahmen aufstellt. Der...
Kreditinstitute erbringen nicht mehr alle zum Geschaftsbetrieb erforderlichen Tatigkeiten selbst, sondern beauftragen auch externe Dienstleister. Dies...