Bisherige Untersuchungen zur Ruckfalligkeit von Sexualstraftatern erfassten mit der Einbeziehung verurteilter Tater nur den Bereich der mittleren und schweren Sexualkriminalitat. Demgegenuber knupft diese Untersuchung nicht an eine Verurteilung an, sondern an die Einleitung eines Strafverfahrens wegen an Kindern begangener Sexualstraftaten. Die Strafverfahrensakten der im Jahr 1998 wegen des Verdachts eines solchen Deliktes bei den niedersachsischen Staatsanwaltschaften der Landgerichtsbezirke Braunschweig, Gottingen und Hannover eingeleiteten Verfahren wurden ausgewertet und der Umgang der...
Bisherige Untersuchungen zur Ruckfalligkeit von Sexualstraftatern erfassten mit der Einbeziehung verurteilter Tater nur den Bereich der mittleren und ...