Im Zuge der Schuldrechtsreform wurde der Verbrauchsguterkauf ins BGB eingefuhrt. Zusammen mit dem Handelskauf und dem -normalen- Kauf ergibt sich somit eine Dreiteilung im Kaufrecht. Die Arbeit befasst sich zunachst mit den unterschiedlichen personlichen Anwendungsbereichen im Kaufrecht und deren Zweckmassigkeit. Insbesondere der Unternehmerbegriff wird dem Begriff des Kaufmanns gegenubergestellt. Im weiteren ergibt eine Betrachtung der 373 ff. HGB uber den Handelskauf, dass deren Bedeutung durch die Schuldrechtsreform noch weiter abgenommen hat. Einzig der Untersuchungs- und Rugeobliegenheit...
Im Zuge der Schuldrechtsreform wurde der Verbrauchsguterkauf ins BGB eingefuhrt. Zusammen mit dem Handelskauf und dem -normalen- Kauf ergibt sich somi...