Der Gesetzgeber hat in den letzten Jahren mithilfe des KonTraG, des NaStraG und des UMAG das Aktienrecht modernisiert. Ausgeschopft ist der Reformbedarf jedoch nicht. Ungelost bleibt die Problematik, dass seit langem an die Stelle des Aktienwertpapiers elektronische Buchungen in den Depotbuchern der Banken getreten sind. Verausserung, Erwerb und Nachweis der Aktionarseigenschaft werden jedoch weiterhin papierbezogen konstruiert. Als Stutze fur die sachenrechtliche Erfassung des Effektenwesens dient die Globalurkunde. Mit den rechtsdogmatischen Problemen dieser Vorgehensweise setzt sich die...
Der Gesetzgeber hat in den letzten Jahren mithilfe des KonTraG, des NaStraG und des UMAG das Aktienrecht modernisiert. Ausgeschopft ist der Reformbeda...