Gesellschaftsrecht und Strafrecht sind uber den Untreuetatbestand eng miteinander verwoben. Das entscheidende Kriterium der Verletzung der Vermogensbetreuungspflicht ist aber derart unbestimmt, dass es vernunftigerweise nur an Hand von Fallgruppen erarbeitet werden kann. Eine solche grosse Fallgruppe ist diejenige der Verletzung der Vermogensfursorgepflichten des AG-Vorstands. Vorstande bestimmen die wirtschaftliche Tatigkeit der Aktiengesellschaft in hohem Masse eigenstandig. Es vermag daher nicht zu verwundern, dass Vorstande deutscher Aktiengesellschaften in den letzten Jahren zunehmend in...
Gesellschaftsrecht und Strafrecht sind uber den Untreuetatbestand eng miteinander verwoben. Das entscheidende Kriterium der Verletzung der Vermogensbe...