Der Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter ist als solcher ein seit langem anerkanntes Institut des deutschen Privatrechts. Dennoch ist diese Rechtsfigur auch nach der Schuldrechtsmodernisierung von einer einheitlichen Anwendung weit entfernt, wobei die grote Schwierigkeit darin besteht, den Kreis der in den Schutzbereich des Vertrages einzubeziehenden Dritten zu bestimmen. Dies liegt insbesondere daran, dass die Rechtsgrundlage des Vertrages mit Schutzwirkung zugunsten Dritter und daraus folgend auch seine tatbestandlichen Voraussetzungen und sein Anwendungsbereich weiterhin ungeklart...
Der Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter ist als solcher ein seit langem anerkanntes Institut des deutschen Privatrechts. Dennoch ist diese Rec...