Die Entscheidung des ECOFIN-Rats uber das Vorliegen eines ubermassigen Defizits nach Art. 104 Abs. 6 EGV nimmt eine Schlusselstellung im Defizituberwachungsverfahren ein, da der Beschluss des Rats Voraussetzung fur alle weiteren Massnahmen und Sanktionen ist. Welche rechtlichen Grenzen sind dem Rat bei dieser Entscheidung gesetzt? Die Autorin untersucht die Bedeutung der gemeinschaftsrechtlichen Zielbestimmungen fur die Ratsentscheidung und kommt zu dem Ergebnis, dass die Preisstabilitat keinen absoluten Vorrang gegenuber den anderen Zielen geniesst. Eine wichtige Ermessensgrenze ist das...
Die Entscheidung des ECOFIN-Rats uber das Vorliegen eines ubermassigen Defizits nach Art. 104 Abs. 6 EGV nimmt eine Schlusselstellung im Defizituberwa...