Die Auseinandersetzung hinsichtlich der Abgrenzung von negatorischer Beseitigung und Schadensersatz wird durch zwei unterschiedliche Extrempositionen gepragt. Zum einen fasst die Rechtsusurpationslehre den Anwendungsbereich von 1004 I 1 BGB sehr eng, wohingegen die herrschende Meinung in Schrifttum und Rechtsprechung unter einer Eigentumsbeeintrachtigung jeden dem 903 BGB widersprechenden tatsachlichen Zustand versteht. Die Auseinandersetzung beider Positionen leidet allerdings daran, dass die Ursache fur die Uberschneidung beider Vorschriften nicht deutlich herausgearbeitet wird und der...
Die Auseinandersetzung hinsichtlich der Abgrenzung von negatorischer Beseitigung und Schadensersatz wird durch zwei unterschiedliche Extrempositionen ...
Diplomarbeit aus dem Jahr 2000 im Fachbereich BWL - Investition und Finanzierung, Note: 1,3, Universitat zu Koln (Betriebswirtschaftslehre), Sprache: Deutsch, Abstract: Inhaltsangabe: Einleitung: Das (Kredit-) Ausfallrisiko und die Frage nach seiner Absicherung haben seit der ersten Halfte der neunziger Jahre eine standig wachsende Aufmerksamkeit erfahren. So mussten Banken aufgrund einer stetigen Zunahme von Unternehmensinsolvenzen, die in fast allen Industrielandern historische Hochstwerte erreichten, rekordhohe Wertberichtigungen im Kreditgeschaft durchfuhren. Daneben haben die Asien- und...
Diplomarbeit aus dem Jahr 2000 im Fachbereich BWL - Investition und Finanzierung, Note: 1,3, Universitat zu Koln (Betriebswirtschaftslehre), Sprache: ...