Beweggrund fur diese Arbeit war die in der Rechtspraxis haufig auftretende Frage, ob sich ein organschaftlicher Vertreter der Muttergesellschaft zum Geschaftsfuhrer einer Tochter-GmbH bestellen darf. Dabei geht es um das Zusammenspiel des Verbots des Insichgeschafts gemass 181 BGB und der gesellschaftsrechtlichen Stimmverbote des 47 Abs. 4 GmbHG, wobei der Fokus auf die Beschlussfassung uber die Geschaftsfuhrerbestellung gerichtet ist. Die Arbeit zeigt, dass die Normen getrennt voneinander auf zwei unterschiedlichen Konfliktebenen zu prufen sind. 181 BGB ist ausschliesslich auf...
Beweggrund fur diese Arbeit war die in der Rechtspraxis haufig auftretende Frage, ob sich ein organschaftlicher Vertreter der Muttergesellschaft zum G...