In politischen Parteien hat jedes Mitglied das Recht, sich uber die Angelegenheiten der Partei zu informieren und daruber seine Meinung innerparteilich wahrnehmbar kundzutun, also in diesem Sinne ein Recht auf Auskunft und Gehor. So selbstverstandlich dies scheint, liegen die Grundlagen und mehr noch der Umfang des Rechts bislang weitgehend im Dunkeln. Deshalb fuhrt die Ausubung des Rechts in der Praxis nicht selten zu innerparteilichem Streit, insbesondere wenn einzelne Mitglieder auf Parteiversammlungen unbequeme Fragen stellen und Kritik an der Parteifuhrung uben. In der Arbeit werden die...
In politischen Parteien hat jedes Mitglied das Recht, sich uber die Angelegenheiten der Partei zu informieren und daruber seine Meinung innerparteilic...