Wenn miteinander konkurrierende Unternehmen Streitigkeiten austragen, spielen neben ihren unmittelbar beteiligten privaten Wirtschaftsinteressen auch mittelbar betroffene offentliche Wettbewerbsinteressen eine wichtige Rolle. Die Streitbeilegung beruhrt private und offentliche Interessen, weil ihre Auswirkungen nicht nur das einzelne Wettbewerbsverhaltnis, sondern den gesamten Wettbewerb auf dem jeweiligen Markt betreffen konnen. Der Schutz des Wettbewerbs ist Regelungszweck des Kartellrechts. Dessen Beziehung zu den drei von privaten Interessen dominierten Hauptverfahren der Alternativen...
Wenn miteinander konkurrierende Unternehmen Streitigkeiten austragen, spielen neben ihren unmittelbar beteiligten privaten Wirtschaftsinteressen auch ...