Die Europaische Gerichtsstands- und Vollstreckungsverordnung regelt einheitlich die internationale Zustandigkeit sowie die Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen innerhalb der EU. Der Ausschluss von Konkursen, Vergleichenund ahnlichen Verfahren aus dem Anwendungsbereich hat eine Lucke gelassen, die die Europaische Insolvenzverordnung nunmehr weitgehend ausfullt. Streitige insolvenzbezogene Einzelentscheidungen, wie etwa bei Anfechtungsklagen des Insolvenzverwalters oder Klagen der Insolvenzglaubiger und Aussonderungsberechtigten, haben in der EulnsVO jedoch...
Die Europaische Gerichtsstands- und Vollstreckungsverordnung regelt einheitlich die internationale Zustandigkeit sowie die Anerkennung und Vollstrecku...