Mit dem Augsburger Religionsfrieden vom 25. September 1555 wurde im Heiligen Romischen Reich deutscher Nation eine erste konfessionelle rechtliche Koexistenzordnung geschaffen. Sie hat das Verhaltnis von Staat und Kirche in der Folgezeit grundlegend verandert. Diese Ordnung ermoglichte eine Entwicklung, in der der Staat fortan nicht mehr als religiose, sondern nur noch als politisch-weltliche Einheit verstanden wurde. Die Gewahrung des Rechts auf Auswanderung (ius emigrandi) an die andersglaubigen Untertanen war ein erster, wenn auch bescheidener Schritt auf dem Weg zur heutigen Anerkennung...
Mit dem Augsburger Religionsfrieden vom 25. September 1555 wurde im Heiligen Romischen Reich deutscher Nation eine erste konfessionelle rechtliche Koe...