Am 1. April 2003 trat der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag der Lander in Kraft, der den Jugendschutz im Rundfunk und in den Telemedien neu regelt. Neben Fragen der Gesetzgebungskompetenz analysiert die Arbeit im Wesentlichen die neuen materiellrechtlichen Bestimmungen des Staatsvertrages unter verfassungsrechtlichen Aspekten. Hierbei wird insbesondere die teils unterschiedliche Behandlung von Telemedienanbietern und Rundfunkveranstaltern im Hinblick auf den Gleichheitssatz beleuchtet sowie gepruft, ob sich das nunmehr bestehende absolute Ausstrahlungsverbot indizierter und einfach...
Am 1. April 2003 trat der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag der Lander in Kraft, der den Jugendschutz im Rundfunk und in den Telemedien neu regelt. Neb...