Die Vereinten Nationen beruhen gemass Art. 2 I UN-Charta auf dem Prinzip der souveranen Gleichheit aller ihrer Mitglieder. Im Sicherheitsrat ist dieses Prinzip durchbrochen. So ist die Mitgliederzahl im Sicherheitsrat auf 15 begrenzt, wovon zehn nichtstandige und funf standige Mitglieder sind. Letztere sind aufgrund ihrer zeitlich unbegrenzten Anwesenheit und durch das so genannte Veto bei Abstimmungen im Sicherheitsrat privilegiert. Diese Arbeit untersucht die Hintergrunde und Auswirkungen der Sonderstellung der standigen Mitglieder. Der standige Sitz ist seit der Grundung der...
Die Vereinten Nationen beruhen gemass Art. 2 I UN-Charta auf dem Prinzip der souveranen Gleichheit aller ihrer Mitglieder. Im Sicherheitsrat ist diese...