Gegenstand der Untersuchung ist die Frage, welche Rolle Privatpersonen im deutschen wie im spanischen Strafverfahrensrecht auf Seiten der staatlichen Strafverfolgungsorgane zukommt. Dem eigentlichen Rechtsvergleich vorangestellt ist ein historischer Abriss, der die geschichtliche Entwicklung des Spannungsfeldes zwischen privaten Auseinandersetzungen und offentlicher Strafverfolgung in Deutschland wie in Spanien aufzeigt. Der zweite Abschnitt konzentriert sich auf die Initiativrechte des Burgers, die fur sich allein genommen noch zu keiner Beteiligtenstellung im Strafverfahren fuhren, also auf...
Gegenstand der Untersuchung ist die Frage, welche Rolle Privatpersonen im deutschen wie im spanischen Strafverfahrensrecht auf Seiten der staatlichen ...