Die Europaisierung des internationalen Familienverfahrensrechts hat durch das Inkrafttreten der Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 uber die Zustandigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1347/2000 einen neuen Hohepunkt erreicht. Im Bereich der Eheverfahren haben sich zur Verordnung Nr. 1347/2000 (EheVO) keine wesentlichen Neuerungen ergeben. Massgebliche Veranderungen sind aber im Hinblick auf die Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung vorgenommen...
Die Europaisierung des internationalen Familienverfahrensrechts hat durch das Inkrafttreten der Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 uber die Zustandigkeit u...