Nach der erfolgreichen Ubernahme der deutschen Mannesmann AG durch die britische Vodafone Airtouch plc. sah sich der deutsche Gesetzgeber veranlasst, das sich gerade im Gesetzgebungsverfahren befindliche deutsche Wertpapiererwerbs- und Ubernahmegesetz (WpUG) zu uberarbeiten und insbesondere die darin geregelten Verhaltenspflichten fur Vorstande aufzulockern. In der Folge wurden zahlreiche Stimmen laut, die unter Verweis auf den strengeren britischen City Code hierin eine ungerechtfertigte Bevorteilung deutscher Aktiengesellschaften im europaischen Vergleich sahen. Durch eine Gegenuberstellung...
Nach der erfolgreichen Ubernahme der deutschen Mannesmann AG durch die britische Vodafone Airtouch plc. sah sich der deutsche Gesetzgeber veranlasst, ...