In der Praxis kommt es haufig vor, dass Unternehmen, die sich in Krise und Insolvenz befinden, von Rechtsanwalten beraten werden. Die Tatigkeit solcher Rechtsanwalte erstreckt sich dabei nicht selten auch auf den Fall, dass der das Unternehmen vertretende Rechtsanwalt im Auftrag seines Mandanten die Eroffnung eines gerichtlichen Insolvenzverfahrens dadurch zu vermeiden sucht, dass er ein Rundschreiben an samtliche Glaubiger verfasst. Hierin werden die Glaubiger um Mitteilung gebeten, ob sie auf einen jeweils quotal gleichen Teil ihrer Forderungen zu verzichten bereit sind. Anreiz fur die...
In der Praxis kommt es haufig vor, dass Unternehmen, die sich in Krise und Insolvenz befinden, von Rechtsanwalten beraten werden. Die Tatigkeit solche...