Der jedem in Erinnerung gebliebene Mannesmann-Ubernahmekampf hat einmal mehr gezeigt, welche Bedeutung der Frage nach der Pflichtenbindung des Vorstands einer Aktiengesellschaft in Ubernahmesituationen zukommt. Die Arbeit zeigt, dass der Vorstand nicht berechtigt ist, auf einen Ubernahmevorgang einzuwirken, sondern sich neutral zu verhalten und die Entscheidung uber den Ausgang der Ubernahmen allein den Aktionaren zu uberlassen hat. Dieser schon verbandsrechtlich begrundeten Neutralitatspflicht stehen keine kapitalmarktrechtlichen Erwagungen entgegen. Kapitalmarktrechtliche...
Der jedem in Erinnerung gebliebene Mannesmann-Ubernahmekampf hat einmal mehr gezeigt, welche Bedeutung der Frage nach der Pflichtenbindung des Vorstan...