Mit dem Codex Iuris Canonici von 1983 hat sich der Begriff des Kirchenamtes gewandelt, insofern jetzt auch Laien Trager von bestimmten Kirchenamtern im vollen Rechtssinn sein konnen und das kanonische Amterrecht auf sie anzuwenden ist. Das Kirchenrecht kennt seither den Fall, dass Laien durch hoheitliche Sendung zur berufsmassigen Ausubung eines Dienstes in der Kirche bestellt werden und ihnen dadurch eine Rechtsstellung zuwachst, welche uber die Grundstellung eines Glaubigen hinausreicht. Die Arbeit versucht, den Laien als berufsmassigen Trager eines Kirchenamtes aus kanonistischer...
Mit dem Codex Iuris Canonici von 1983 hat sich der Begriff des Kirchenamtes gewandelt, insofern jetzt auch Laien Trager von bestimmten Kirchena...