Die EG und ihre Mitgliedstaaten haben mit den Maghrebstaaten Algerien, Marokko und Tunesien bilaterale Assoziationsabkommen geschlossen. Vor dem Hintergrund der von der WTO angestrebten Liberalisierung des Welthandels und dem damit verbundenen Verbot von Praferenzabkommen ist zu untersuchen, ob die Europa-Mittelmeer-Abkommen mit EG-Recht sowie mit dem GATT konform sind. Fur den Fall, dass nicht gerechtfertigte Verstosse gegen EG-Recht oder das GATT festgestellt werden, ist zu prufen, ob es Losungswege gibt und wie diese aussehen konnten. Daruber hinaus ist zu klaren, ob die einschlagigen...
Die EG und ihre Mitgliedstaaten haben mit den Maghrebstaaten Algerien, Marokko und Tunesien bilaterale Assoziationsabkommen geschlossen. Vor dem Hinte...