Gegenstand der Arbeit ist die Untersuchung von Benutzungsrechten in Nachlassverfahren an den standesamtlich gefuhrten Personenstandsbuchern. Nach der Person des Antragstellers differenziert wird im Einzelnen dargestellt, ob und inwieweit ein Anspruch des konkreten Antragstellers auf Benutzung der Personenstandsbucher besteht. Neben Angehorigen, Erben, Behorden, Gerichten, Nachlasspflegern und Testamentsvollstreckern etc. beschaftigt sich ein Grossteil der Arbeit mit der Uberprufung, ob und inwieweit Genealogen, so genannte gewerbliche Erbenermittler benutzungsberechtigt sind."
Gegenstand der Arbeit ist die Untersuchung von Benutzungsrechten in Nachlassverfahren an den standesamtlich gefuhrten Personenstandsbuchern. Nach der ...