Anfang und Ende der Europaisierung des Strafrechts sind weder inhaltlich bestimmt noch absehbar. Wo dieser Prozess das nationale Strafrecht Ausdruck staatlicher Souveranitat und Kern des staatlichen Gewaltmonopols erfasst, sind die Folgen schwerwiegend. Der Europaische Haftbefehl ist hierfur ein Paradebeispiel. Er hat den Auslieferungsverkehr innerhalb der Europaischen Union grundlegend verandert auf Kosten der Burgerrechte. Bislang fur unabdingbar geglaubte Prinzipien des Rechtshilferechts wurden geopfert, verfassungsrechtlich geschutzte Positionen Preis gegeben. Diese Untersuchung...
Anfang und Ende der Europaisierung des Strafrechts sind weder inhaltlich bestimmt noch absehbar. Wo dieser Prozess das nationale Strafrecht Aus...