Das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) fordert von borsennotierten Unternehmen ein angemessenes Risikomanagement, lasst aber dessen methodische Ausgestaltung offen. Risikomanagementansatze in Literatur und Praxis vernachlassigen zum einen meist die Risikofelder Organisation und Personal und berucksichtigen zum anderen kaum, dass Risiken durch Fehlentscheidungen ausgelost werden. Ziel der Arbeit war deshalb die Entwicklung einer Risikomanagementkonzeption, die bereits an der (Fehl-) Entscheidung ansetzt und organisatorischen sowie personalwirtschaftlichen...
Das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) fordert von borsennotierten Unternehmen ein angemessenes Risikomanagement, l...