Der im Jahr 2002 errichtete Internationale Strafgerichtshof stellt in vielerlei Hinsicht ein bemerkenswertes Novum in der volkerrechtlichen Landschaft dar. Ziel der angestellten Uberlegungen ist es, diese Neugrundung in den grosseren Zusammenhang der allenthalben konstatierten Globalisierungsdynamiken zu stellen und im Rahmen derselben einer genaueren Analyse zu unterziehen. Dies geschieht unter Ruckgriff auf klassische Deutungsmodelle internationaler Beziehungen, vor allem auf die von Immanuel Kant in seiner Friedensschrift vorgelegte Weltrepublikskonzeption. Vor diesem Hintergrund ergeben...
Der im Jahr 2002 errichtete Internationale Strafgerichtshof stellt in vielerlei Hinsicht ein bemerkenswertes Novum in der volkerrechtlichen Landschaft...