Stellt der Versicherer die Bedingungen zur Versicherung von Sportbooten, spricht man von Allgemeinen Versicherungsbedingungen fur Wassersportfahrzeuge (AVBW); bereitet sie der Makler vor, bezeichnet man sie als Yachtkaskobedingungen (YKB). Zusammen bilden sie einen eigenen Versicherungstyp, die Sportbootversicherung. Die Untersuchung ordnet die Sportbootversicherung versicherungssystematisch ein und bestimmt ihre gesetzlichen Grundlagen. 187 VVG ist teleologisch zu reduzieren. Dabei darf man nicht zwischen AVBW- und YKB-Vertragen unterscheiden; die besondere Sachkenntnis des Maklers darf man...
Stellt der Versicherer die Bedingungen zur Versicherung von Sportbooten, spricht man von Allgemeinen Versicherungsbedingungen fur Wassersportfahrzeuge...