Ziel der Untersuchung war die Klarung der Frage, wann eine kirchliche Vermogensverwaltung als auftragsgemass i.S.d. 135 Grundordnung (GO) der Evangelischen Landeskirche in Baden angesehen werden kann. Dieses Problem wird offenbar, wenn es um eine konkrete Anlageentscheidung geht. So stellt sich z. B. die Frage, ob kirchliches Vermogen in bestimmten Wertpapieren angelegt werden darf. Zu denken ist dabei an umstrittene Technologien und Verfahren wie etwa im Bereich der Biotechnologie. Hat der Inhalt der christlichen Verkundigung Auswirkungen auf das Finanzgebaren der Kirche? Woran kann sich ein...
Ziel der Untersuchung war die Klarung der Frage, wann eine kirchliche Vermogensverwaltung als auftragsgemass i.S.d. 135 Grundordnung (GO) der Evangeli...
Die 3. Auflage des Kommentars "Investmentgesetze" fuhrt das etablierte und in Fachkreisen uberaus geschatzte Werk weiter und passt es an die geanderte Gesetzeslage an. Auch die Neuauflage folgt der Tradition des Werkes, wissenschaftlichen Anspruch und ausgesprochene Praxistauglichkeit miteinander zu verbinden. Inhaltlich ist das Werk eines der ersten am Markt, das auch die innerstaatliche Umsetzung der AIFM-Richtlinie behandelt. Daruber hinaus haben seit dem Erscheinen der 2. Auflage viele europarechtlich induzierte Anderungen die Branche beschaftigt, die vom neuen Autorenteam bei der...
Die 3. Auflage des Kommentars "Investmentgesetze" fuhrt das etablierte und in Fachkreisen uberaus geschatzte Werk weiter und passt es an die geande...