Nach Vorstellung verschiedener zweigliedriger BGB-Gesellschaften wird analysiert, weshalb die herrschende Meinung in Literatur und Rechtsprechung die 320 ff. BGB zwar auf zweigliedrige, nicht aber auf mehrgliedrige BGB-Gesellschaften anwenden will. An Beispielfallen wird aufgezeigt, dass die 320 ff. BGB in der BGB-Gesellschaft anwendbar sind, wenn sich wie in der zweigliedrigen BGB-Gesellschaft alle Gesellschafter bis auf einen in derselben Weise verhalten. Sodann wird das Ausscheiden eines Gesellschafters aus einer zweigliedrigen GbR thematisiert. Der Autor gelangt uber eine Gesetzesanderung...
Nach Vorstellung verschiedener zweigliedriger BGB-Gesellschaften wird analysiert, weshalb die herrschende Meinung in Literatur und Rechtsprechung die ...