Das Internationale Insolvenzrecht (IIR) ist auf europaischer und nationaler Regelungsebene in den Jahren 2000 beziehungsweise 2003 neu kodifiziert worden. Eine der zentralen Problematiken ist die Frage der Eroffnung von Insolvenzverfahren. Vorgesehen ist im autonomen und im europaischen Recht die Eroffnung von Haupt- und Partikularinsolvenzverfahren. Die Eroffnung von Partikularverfahren hangt im europaischen und deutschen IIR von dem Vorhandensein einer Niederlassung ab. Das deutsche Recht sieht daruber hinaus einen Vermogensgerichtsstand vor. Eingeschrankt wird dieser durch das besondere...
Das Internationale Insolvenzrecht (IIR) ist auf europaischer und nationaler Regelungsebene in den Jahren 2000 beziehungsweise 2003 neu kodifiziert wor...