Zahlreiche Vorschriften verwenden den Begriff Familie. Welche Personen gehoren jeweils zur Familie im Sinne der Norm? Auf diese Frage gibt es keine einheitliche Antwort. Insbesondere wird diskutiert, ob nichteheliche Familienformen und durch Lebenspartnerschaft verbundene Personen zur Familie gehoren. Dies wird angesichts gewandelter sozialer Verhaltnisse und Anschauungen vielfach bejaht. Andererseits hat der Gesetzgeber vor kurzem, z. B. in mietrechtliche Normen, zusatzlich zum Familienbegriff Begriffe wie Angehorige des Haushalts eingefuhrt, um andere Formen des Zusammenlebens...
Zahlreiche Vorschriften verwenden den Begriff Familie. Welche Personen gehoren jeweils zur Familie im Sinne der Norm? Auf diese Frage gibt es k...