Sowohl in den USA als auch in Deutschland uben die Aktionare das mit ihren Aktien verbundene Stimmrecht in der Regel nicht selbst aus. Vielmehr lassen sie sich dabei auf der Hauptversammlung vertreten. In den USA werden dazu die Stimmrechtsvollmachten der Aktionare in der Regel durch die Unternehmensverwaltungen eingeworben. Daraus resultiert ein grosser Einfluss der Unternehmensverwaltungen auf ihre Unternehmen. Als ein Korrektiv hierzu dienen Wettbewerbe um Stimmen, mit denen ein Herausforderer auch gegen die Unternehmensverwaltung die Kontrolle uber eine Gesellschaft ubernehmen kann. Die...
Sowohl in den USA als auch in Deutschland uben die Aktionare das mit ihren Aktien verbundene Stimmrecht in der Regel nicht selbst aus. Vielmehr lassen...