Am 1.8.2004 ist das Gesetz zur Bekampfung der Schwarzarbeit durch das Schwarzarbeitsbekampfungsgesetz ersetzt worden, welches den Begriff der Schwarzarbeit erstmalig definiert und verschiedene gesetzliche Regelungen zur Verfolgung von Schwarzarbeit zusammenfasst. Die zivilrechtlichen Folgen von Verstossen gegen Verbote des SchwarzArbG regelt indes auch das neue SchwarzArbG nicht. Diese Entwicklung gibt Anlass, die zivilrechtliche Behandlung von Vertragen uber Dienst- oder Werkleistungen, die gegen Verbote des SchwarzArbG verstossen, erneut auf den Prufstand zu stellen. Der Autor...
Am 1.8.2004 ist das Gesetz zur Bekampfung der Schwarzarbeit durch das Schwarzarbeitsbekampfungsgesetz ersetzt worden, welches den Begriff der Schwa...