Nachdem der BGH in den Jahren 2002 und 2003 zu wichtigen Fragestellungen der Mantelverwendung Stellung bezogen hat, strebt der Autor mit seiner Arbeit eine Klarung der Frage an, in wieweit Vorratsgrundung und Mantelverwendung (weiterhin) Alternativmoglichkeiten zum gesetzlichen Grundungsverfahren bei Kapitalgesellschaften sein konnen. Auf der Grundlage einer relativen Gegenstandswahrheit im Hinblick auf den Unternehmensgegenstand spricht sich der Autor fur die Zulassigkeit der offenen Vorratsgrundung aus. Hinsichtlich der Mantelverwendung wird in Ubereinstimmung mit der...
Nachdem der BGH in den Jahren 2002 und 2003 zu wichtigen Fragestellungen der Mantelverwendung Stellung bezogen hat, strebt der Autor mit seiner Arbeit...