Obwohl die Migration von Personen und Arbeitskraften zwischen den Mitgliedstaaten der EU 15 keinerlei Beschrankungen unterliegt, lebten und arbeiteten bis zum Jahr 2003 nur 2 % der Bevolkerung der EU 15 in einem anderen als ihrem Heimatland. Aber auch innerhalb Deutschlands ist die intranationale Wanderungsbereitschaft nur geringfugig hoher. In der Arbeit werden die Bestimmungsgrunde von Umfang und Richtung sowohl internationaler Personen- bzw. Arbeitskraftewanderung innerhalb der EU 15 als auch die der intranationalen Wanderungsstrome innerhalb der Bundesrepublik Deutschland theoretisch und...
Obwohl die Migration von Personen und Arbeitskraften zwischen den Mitgliedstaaten der EU 15 keinerlei Beschrankungen unterliegt, lebten und arbeiteten...