Die Rechtsprechung beschaftigt sich seit uber 100 Jahren mit der Pfandung zweckgebundener Forderungen. Trotz dieser grossen Praxisrelevanz ist das Problem bisher nicht gelost. Ubergreifende Grundsatze fehlen. Vor diesem Hintergrund stellt die Arbeit, ausgehend von den wichtigsten Fallgruppen, allgemeine Leitlinien auf."
Die Rechtsprechung beschaftigt sich seit uber 100 Jahren mit der Pfandung zweckgebundener Forderungen. Trotz dieser grossen Praxisrelevanz ist das Pro...