Die Alternativenprufung ist ein wesentlicher Bestandteil eines jeden Planungsprozesses. Die bundesdeutsche Rechtsprechung ist insoweit jedoch seit Jahrzehnten sehr zuruckhaltend bei der Kontrolle von Planungsentscheidungen. Nur -sich aufdrangende- oder -nahe liegende- Alternativen mussen berucksichtigt werden. Der Autor hinterfragt die grundsatzliche Berechtigung dieser Rechtsprechung und uberpruft sie auch vor dem Hintergrund des europaischen Umweltrechts, hier insbesondere der UVP- und der FFH-Richtlinie."
Die Alternativenprufung ist ein wesentlicher Bestandteil eines jeden Planungsprozesses. Die bundesdeutsche Rechtsprechung ist insoweit jedoch seit Jah...