Um dem Rechtsinstitut der Verjahrung die richtige Stellung innerhalb des Strafrechts zu geben, ist eine fundamentalere, rechtsphilosophische Interpretation von der -Zeitlichkeit der Existenz des Strafanspruchs- notwendig. Der staatliche Strafanspruch hat seine zeitliche Grenze, innerhalb der er als subjektives Recht des Staates zunachst entsteht, dann fortdauert, aber auf jeden Fall schliesslich in den Bereich des -Nichts- verschwindet. Die strafrechtliche Verjahrung ist die rechtliche Anerkennung dieser unausweichlichen zeitlichen Grenze des staatlichen Strafanspruchs. Die strafrechtliche...
Um dem Rechtsinstitut der Verjahrung die richtige Stellung innerhalb des Strafrechts zu geben, ist eine fundamentalere, rechtsphilosophische Interpret...