Abweichungen vom Tarifvertrag sind gemass 4 Abs. 3 TVG nur zugunsten des Arbeitnehmers zulassig. Nach uberwiegender Auffassung darf bei beschaftigungssichernden Vereinbarungen der Fortbestand des Arbeitsverhaltnisses nicht gegen eine befristete Lohnsenkung abgewogen werden. Ausgehend von dem in der Rechtsprechung fur Arbeitszeitregelungen entwickelten Gedanken der Gunstigkeit eines echten Wahlrechts des Arbeitnehmers wird nachgewiesen, dass entstehungsgeschichtlich und verfassungsrechtlich jede individualvertragliche Abweichung vom Tarifvertrag, die der Arbeitnehmer im Wege faktisch...
Abweichungen vom Tarifvertrag sind gemass 4 Abs. 3 TVG nur zugunsten des Arbeitnehmers zulassig. Nach uberwiegender Auffassung darf bei beschaf...